Beratungsbesuche
nach §37.3 mit factis

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Pflegeberatungseinsatz nach SGB XI §37.3 mit factis

Wer von Ihnen kennt ihn nicht: Den Beratungsbesuch nach SGB XI §37.3. Wie läuft dieser konkret bei Ihnen ab? Etwa in der Art: Zuerst wird das benötigte Formular in dreifacher Ausführung ausgedruckt oder teuer mit Durchschlag bestellt. Mit diesem Papierstapel geht’s schnell zum Kunden. Dann erstmal durchatmen und qualitativ hochwertig beraten – Ihr eigentlicher Job an der Stelle!
Währenddessen oder danach mit möglichst schöner Handschrift leserlich festhalten, was Ihre Einschätzung ergeben hat und alle Kontaktdaten abschreiben, im schlimmsten Fall dreimal. Erkennen Sie Ihren Alltag wieder? Der Stress ist perfekt: So kann ein Beratungstermin stattfinden, muss er aber nicht!

Schauen wir uns mal an, wie die gleiche Situation in der Welt von factis aussähe:

Im Büro

Sie bekommen einen Anruf, ein Beratungseinsatz mit einer Ihrer Pflegekundinnen steht an. Sie vereinbaren den Termin und planen diesen in Ihrer Sozialstation ein. Die Planung und die Daten Ihrer Kundinnen werden wie durch magische Hand auf Ihr Tablet gezaubert. Sie sind startklar und können entspannt Ihre Tour starten.

Vor Ort bei der Kundin

Dort angekommen starten Sie mit factis wie gewohnt Ihren Dienst und tippen die InApp "Pflegeberatung" an. Alle notwendigen Informationen sind schon griffbereit. Die Pflegeberatung kann starten. Die Kontaktdaten Ihrer Kundinnen, die Angaben Ihres ambulanten Pflegedienstes und die Daten der Pflegekasse der Kundinnen sind bereits vorausgefüllt. Sie können sich ganz auf Ihre Beratung konzentrieren und Ihre Einschätzungen dokumentieren. Das Ergebnis kann einfach per Spracheingabe in Ihr Tablet gesprochen oder flott getippt werden.

Irgendwann geht auch der schönste Beratungsbesuch zu Ende. Ihr erstelltes Formular benötigt noch zwei Unterschriften. Ihre Unterschrift und die Ihrer Kundin können direkt im Tablet in der factis-App gesetzt werden. Das Dokument ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr veränderbar und wird in Echtzeit auf alle Smartphones und in den factis Pflegealltag synchronisiert. Den Angehörigen oder der pflegebedürftigen Person können Sie das Beratungsformular direkt aus der App per Mail schicken.

Wieder im Büro

Das Beratungsformular nach SGB XI §37.3 liegt in Ihrem factis- Portal vor. Wie geht es nun weiter? Egal ob Brief oder als PDF – wie die Übermittlung an die Pflegekasse erfolgen muss, bleibt Ihnen und den Pflegekassen überlassen. Und welch Ironie, wenn dies als Fax geschehen muss ;-)

Und beim nächsten Besuch vor Ort?

Sie möchten selbstverständlich die vorherigen Beratungen einsehen können, ohne die Dokumente in Papierform mitführen zu müssen. Einfach, schnell und zuverlässig – unser Credo auch beim Beratungseinsatz mit factis. Alle Stammdaten sind bereits auf dem Formular vorausgefüllt, Anpassungen sind selbstverständlich möglich, die digitale Unterschrift und das Versenden per E-Mail spart Ihrem Pflegedienst wertvolle Zeit und entsprechend Geld. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne beraten wir Sie persönlich, wenden Sie sich dazu einfach an: vertrieb@factis.de.

Gut informiert

Lesen Sie mehr zu Beratungsbesuchen nach SGB XI §37.3 mit factis in unserem Infoblatt

factis

Die factis GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau bietet seit über 15 Jahren Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen Lösungen im Bereich Zeiterfassung, Leistungserfassung, Pflegedokumentation, Controlling und Qualitätssicherung. Die factis GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und zertifiziert nach TÜV AUSTRIA EN ISO 9001:2015.

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